Was übernimmt die Pflegekasse?
Alle, die zuhause gepflegt werden, haben gemäß § 45b SGB XI Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Anders als beim Pflegegeld wird dieser Betrag nicht direkt ausgezahlt, sondern über die Pflegekasse nach Vorlage entsprechender Rechnungen erstattet.
Diese Leistungen rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab:
Begleitung im Alltag, z. B.:
• Arztbesuche
• Begleitung zum Friseur & Fußpflege
• Apotheke & Post
• Bibliothek
• Therapie-Begleitung
• Sparkasse/ Bank
• Friedhof (Grabpflege)
• Gottesdienst
• Ausflüge, Feiern & Veranstaltungen
Unterstützung im Haushalt:
• Ordnung & Organisation
• Staubsaugen & Wischen
• Geschirr spülen
• Wäschepflege
• (Gemeinsames) Kochen & Backen
• Blumenpflege
• Fenster putzen auch mit Rahmen
• Gardinenservice
• Technik-Hilfe (TV, Handy, Computer)
• Veranstaltungsorganisation
• und vieles mehr!
Betreuung & Aktivierung:
• Spaziergänge
• Gesellschaftsspiele
• Gedächtnistraining
• Gemeinsam Zeitung lesen
Bewegung & Fitness einzeln oder in der Gruppe:
• Funktionelles Bewegungungstraining (auch im Wasser möglich)
• Hockergymnastik
• Bewegungsangebote für jedes Alter
Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen. Deshalb bieten wir Ihnen regelmäßige Telefonanrufe an – ein- bis zweimal wöchentlich. So stellen wir sicher, dass es Ihnen gut geht. Sollten wir Sie zweimal hintereinander nicht erreichen, benachrichtigen wir Ihre Notfall-Kontaktperson – damit im Ernstfall schnell Hilfe da ist.
Wir sind für Sie da – herzlich, engagiert und zuverlässig.
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern persönlich!